Gastbeitrag von Christopher Eichler
Die Bundesregierung hatte bereits im März 2020 ein historisches Sozialschutzpaket auf den Weg gebracht, das unter anderem für einen begrenzten Zeitraum erleichterte Zugangsbedingungen für das SGB II beinhaltet.
Dabei wurden die Vermögensprüfung (insofern kein erhebliches verfügbares Vermögen vorhanden ist) für sechs Monate ausgesetzt, die Kosten für Unterkunft und Heizung für sechs Monate in tatsächlicher Höhe ohne Prüfung der Angemessenheit übernommen und der Grundantrag auf Arbeitslosengeld II vereinfacht und kürzer gefasst.
Selbstständige, Freiberufler und alle anderen erwerbsfähigen Personen mit Einkommen - etwa aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld – haben grundsätzlich einen Anspruch aus Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), sofern das Einkommen und Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
„Ob Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch haben könnten, können wir gerne vorab telefonisch klären“, bietet Steffi Ebert, Fachbereichsleiterin des Kommunalen Jobcenters an.
Auch Antragstellungen, Änderungsmitteilungen der persönlichen Lebensverhältnisse oder Auskünfte zu Leistungen und Ansprüchen können heutzutage bequem von zu Hause aus per Telefon oder per E-Mail erfragt beziehungsweise vorgenommen werden.
„Um noch besser für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar zu sein, überarbeiten wir in den kommenden Tagen den Internetauftritt des Kommunalen Jobcenters.
Unsere Kunden werden dann noch besser die vereinfachten Antragsunterlagen inklusiver aller erforderlichen Anlagen mit entsprechenden Erläuterungen zum Ausfüllen am PC finden“, kündigt Landrätin Peggy Greiser an. „Der Zugang zu Leistungen für die Bürgerinnen und Bürgern ist dann noch nutzerfreundlicher gestaltet.“
Nur die Unterschrift auf dem vereinfachten Antrag müsse noch von Hand geleistet werden. Das Kommunale Jobcenter habe seit Beginn der Pandemie seine Arbeitsprozesse flexibel und pragmatisch an die Lage angepasst, so die Landrätin.
„Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den bekannten Kontaktdaten gern zur Verfügung“, sagt Ebert und erläutert weiter: „Sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, geht der Antrag in die Bearbeitung.
Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger unbedingt darauf zu achten, möglichst vollständige Unterlagen einzureichen. Je schneller der Antrag vollständig vorliegt, umso schneller können wir den Antrag bearbeiten.“
Unterlagen können postalisch, aber auch per Mail im Kommunalen Jobcenter eingereicht werden. Da die Vorlage notwendiger Dokumente wie ein Personalausweis oder die Chipkarte der Krankenkasse gerade nicht möglich sind, akzeptiert das Kommunale Jobcenter in Anbetracht der besonderen Umstände auch Kopien oder mit dem Smartphone abfotografierte Nachweise, die eingereicht werden.
Unterstützung erfahren Antragstellende beziehungsweise Empfänger von Leistungen auch durch den Bereich Eingliederung in Arbeit. In telefonischen Beratungen werden Fragen rund um das Thema Arbeit und Selbstständigkeit erörtert, die Unterstützungsleistungen des Kommunalen Jobcenters und weitere allgemeine Fragen besprochen.
Für Selbstständige, Freiberufler und alle anderen Betroffenen hat das Kommunale Jobcenter eine Servicehotline, um allgemeine Anfragen rund um das Thema Antragstellung zu klären, geschaltet. Diese lautet:
0 36 93 - 485 84 44
Zudem können Kunden das Kommunale Jobcenter jederzeit über das Kontaktformular www.lra-sm.de/jobcenter erreichen.
Das Kommunale Jobcenter ist derzeit wie das gesamte Landratsamt wegen der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen. Wie oben beschrieben werden die Kunden des Jobcenters gebeten, die Kontaktmöglichkeit per Telefon, Post oder E-Mail zu nutzen.