Ein 16-Jähriger hatte auf Ebay Kleinanzeigen sein Mountainbike zum Verkauf angeboten.
Daraufhin meldete sich ein Interessent und man kam nach kurzen Verhandlungen zu einer Einigung über die Verkaufsmodalitäten. Der Interessent gab an, dass er statt 1.000 Euro für den Kauf des Rades, 1.200 Euro an den Verkäufer überweisen werde.
Der 16-Jährige solle dann 150 Euro an GLS überweisen, damit das Rad abgeholt und zum Käufer gebracht werde. Gesagt, getan. Man überwies die 150 Euro auf ein deutsches Konto.
Haken an der Sache? Die Geschädigten erhielten die vereinbarten 1.200 Euro nicht, allerdings wurde glücklicherweise auch nicht das Rad abgeholt.
Dem Betrogenen entstand somit ein Schaden von 150 Euro. Er erstattete Anzeige wegen Betruges.