Mit seiner Wildkamera hatte ein 41-Jähriger Teichpächter bereits vergangene Woche Aufnahmen getätigt auf denen zu sehen war, wie zwei Unbekannte widerrechtlich an seinen Teichen bei Nordheim im Landkreis Rhön-Grabfeld angelten.
Diese warfen mehrere lebende Forellen und Karpfen ins Gebüsch und sammelten diese später mit Säcken wieder ein. Zudem hinterließen die Unbekannten vor Ort diversen Unrat.
Der Eigentümer erstatte u. a. Anzeige wegen Diebstahl und Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 300 Euro.
Am gestrigen Montag konnte an dem betreffenden Teich erneut ein Mann beobachtet werden, wie er um den See ging und sich mit seiner Angel eine gute Stelle zum Fischen suchte. Der Beobachter dieser Situation verständigte die PI Mellrichstadt.
Nach dem Eintreffen der Streife vor Ort stellte sich heraus, dass der 27-jährige Fremde weder im Besitz eines gültigen Fischereischeines war, noch eine Berechtigung hatte an dem Teich zu fischen. Aufgrund dessen kassiert er nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das bay. Fischereigesetz.
Im Rahmen dieser Sachverhaltsaufnahme fanden die Beamten auch noch heraus, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz schon Mitte 2019 nach Deutschland verlagert hatte, sein Fahrzeug aber noch im Ausland zugelassen war.
Weil er die Pflicht versäumt hatte die Zulassung in Deutschland vorzunehmen, erhält er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.