Das Landratsamt Wartburgkreis hat heute Nachmittag (17.03.2020) eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Senkung des Coronavirus-Infektionsrisikos vor.
So sind ab Mittwoch, 18. März, beispielsweise Bars und Diskotheken zu schließen, aber auch Schwimmbäder und Fitnessstudios.
Gaststätten hingegen dürfen weiter geöffnet bleiben, wenn mindestens anderthalb Meter Platz zwischen den Tischen ist.
Der Erlass regelt außerdem das Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und spricht Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aus.
Die Allgemeinverfügung sieht, dem Erlass des Landesverwaltungsamtes folgend, KEINE prinzipielle Schließung des Einzelhandels im Wartburgkreis vor.
Sie gilt ab sofort und bis einschließlich zum 19. April. Hier ist Sie im Detail nachlesbar!
Die Unternehmer im Landkreis spüren die Auswirkungen der Coronakrise
Zahlreiche Fragen erreichen das Bürgertelefon. Ein wichtiger Hinweis vorab: Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises kann keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Mitarbeiter ausstellen (die kann nur der Hausarzt) und es sind keine freiwilligen Tests auf das Virus möglich.