Bei der Kontrolle einer Wohnung wurde festgestellt, dass die Wohnungsinhaberin ihre Schwester und deren Lebensgefährten mit der Betreuung ihrer Kinder beauftragt hatte, während sie zum Einkaufen ging.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar und wird dem Landratsamt zur Anzeige gebracht. Nach den Vorgaben der Bayer. Staatsregierung dürfte für die drei ein hohes Bußgeld zu erwarten sein.
Die richtige Lösung wäre gewesen Schwester und Freund um den Einkauf zu bitten und die Waren ohne Kontakt an der Haustüre abzulegen.