Tempo 30 in Motzlar – Verkehrsführung geändert – Rechts vor Links

UPDATE 2.3.20:

Bitte fahrt vorsichtig und haltet Euch an die 30 in Motzlar.

Die Polizei führt jetzt regelmäßig Kontrollen durch, einige hat es schon erwischt!

Gute und sichere Fahrt!


Information der Gemeinde Schleid

Ab dem 30. Januar 2020 wird die Verkehrsführung in der Ortslage Motzlar geändert. Es gilt dann „Tempo 30“ und damit einhergehend die Regelung „Rechts vor Links. Für eine Übergangszeit wird mit separaten Hinweisschildern auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen.

„In einer Bürgerversammlung der Gemeinde Schleid wurde über die erhöhte Verkehrsbelastung und die damit einhergehende mangelnde Verkehrssicherheit ausführlich diskutiert“, erläuterte der Erste Beigeordnete Martin Schuchert.

Besonders das erhöhte LKW-Aufkommen und die nur teilweise uneinsehbare Kurvenlage sowie eingeschränke Straßenbreite im Ortskern waren als Probleme aufgeführt worden. Der Gemeinderat beschloss bei einer seiner folgenden Sitzungen einstimmig, hier entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung einzuleiten und flächendeckend zur Verkehrsberuhigung in Motzlar Tempo-30-Zonen einzuführen.

Die Zonengeschwindigkeitsverordnung, die die Voraussetzung für die Anordnung von Tempo-30-Zonen regelt, sieht grundsätzlich vor, dass in den betroffenen Straßen die Vorfahrt rechts-vor-links gilt. Mit dieser Regelung wird die Geschwindigkeit des Verkehrs reduziert.

Die Vorfahrt rechts-vor-links gilt nur dort nicht, wo an den einmündenden Straßen die Randsteine durchgezogen sind. Rechtlich bedeutet dies, dass bei einem durchgezogenen erhöhten Randstein an einer einmündenden Straße der einfahrende Verkehr die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers beachten muss. Die Gemeinde Schleid bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsführung.

Der zuständige Bauhofmitarbeiter Mathias Faltl brachte im Ortsteil Motzlar die neuen Verkehrsschilder an.