Neue Lockerungen für Thüringen treten ab dem 13. Juni in Kraft.
• Kontaktverbot aufgehoben (Empfehlung: nicht mehr als 10 Personen)
• Regelbetrieb für Grundschulen und Kindergärten unter besonderen Bedingungen (6 bis 8 Stunden und strikte Trennung der Lerngruppen)
• Private Feiern (z.B. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten) sind wieder möglich (Meldepflicht bei mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 Personen im Freien)
• Öffnung von weiteren Kultur- und Freizeitangeboten wie Konzerthäusern, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos (Bedingungen: kontrollierbarer Zu- und Abgang, Teilnahme ist sitzplatzgebunden)
• Öffnung von Mehrgenerationenhäusern, offenen Senioreneinrichtungen, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros
• Reisebusveranstaltungen wieder möglich
• Öffnung von Tagespflegeeinrichtungen
• Öffnung von Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Spezialmärkten, Messen, Ausstellungen sowie Saunen und Thermen
• Erfassung von Kontaktdaten bei öffentlichen Veranstaltungen/ Angeboten/ Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen (z.B. Gaststätten)
Diese Einschränkungen bleiben bestehen:
• Infektionsschutz- und Abstandsregeln wenn möglich und zumutbar
• Infektionsschutzkonzept für alle Bereiche mit öffentlichen Publikumsverkehr
• Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und im ÖPNV
• Institutionell geförderte Theater und Orchester bleiben geschlossen (Aufnahme Spielbetrieb erst nach dem 3). August)
• Diskotheken, Bordelle und Swingerclubs bleiben geschlossen
• Feste/ Sportveranstaltungen nur in Einzelfällen unter Auflagen möglich