Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Meiningen führten in den letzten Tagen Kontrollen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz durch.
Dabei stellten sie eine Frau ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Tankstelle fest. Die Dame legte ein Attest vor, welches sie angeblich von dieser Pflicht befreite. Recherchen ergaben, dass sie dieses Attest im Internet fand und ausdruckte.
Da ein derartiges Scheiben keinerlei Gültigkeit besitzt, leiteten Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen die Frau ein. Die Polizei weißt darauf hin, dass Atteste im Bedarfsfall durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auszustellen sind.
Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden hierbei rein nach medizinischen Aspekten. Das Ausstellen von Attest-Vorlagen aus dem Internet sind nicht erlaubt und ungültig.