Gastbeitrag von Christopher Eichler
Um die weitere dynamische Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, hat das Thüringer Bildungsministerium alle Schulen und Kindertagesstätten landesweit in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz, also in die sogenannte „Stufe Gelb“, versetzt.
Die Regelung gilt vom 1. Dezember bis zum Ende des Schulhalbjahres am 6. Februar 2021.
An Kindergärten und Schulen gilt damit das Prinzip der festen Gruppe mit festem Betreuungspersonal, um Kontakte weitestgehend zu minimieren. Damit sind Präsenzunterricht und Betreuung in möglicherweise eingeschränktem Umfang weiter möglich.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für Schulen auch im Landkreis, sobald eine Inzidenz von 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wird, wie folgt verfahren:
Die Klassenstufen 1 bis 6 verbleiben im Präsenzunterricht bzw. in der Präsenzbetreuung in festen Gruppen, soweit vor Ort nichts anderes festgelegt ist. Damit sind Präsenzunterricht und Betreuung in möglicherweise eingeschränktem Umfang weiter möglich.
Für die Klassenstufen 7 und höher wird an den Schulen zusätzlich der Mindestabstand von 1,5 m auch im Unterricht angeordnet. Dadurch kommt es in der Regel zum Wechselbetrieb aus Präsenzunterricht und häuslichem Lernen.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage, die von nachgewiesenen Infektionsfällen betroffen sind, folgendes festgelegt:
Die Schulleitung erhält in der Schulorganisation weitgehende Handlungsfreiheit und kann je nach Lage vor Ort Maßnahmen aus dem „Instrumentenkasten“, der nach dem Thüringer Stufenplan für Stufe GELB zur Verfügung steht, ergreifen.
Das Staatliche Schulamt Südthüringen und das Bildungsministerium unterstützen dabei. Als äußerste Maßnahme ist im Einzelfall auch die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht möglich. In diesem Fall sind ausreichende Pausenzeiten von der Maskenpflicht im Tagesablauf vorzusehen.
Diese Regelungen gelten auch für Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage, wenn sie von Infektionsfällen direkt betroffen sind und die Schulleitung über die als Mindestschutz angeordneten Maßnahmen hinausgehen möchte.
Die bereits jetzt geltenden besonderen Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen bleiben bestehen. Ebenso finden die notwendigen Quarantänemaßnahmen und Kontaktnachverfolgung an Schulen und Kindergärten durch die örtlichen Gesundheitsämter bei festgestellten Infektionen weiter statt.
Der Thüringer Stufenplan bleibt in Kraft und wird angewandt.
Wie bereits kommuniziert, weist das Landratsamt noch einmal darauf hin, dass die Kontaktnachverfolgung und die In-Quarantäne-Versetzung bei Schülern und Lehrern nicht direkt vom Gesundheitsamt aus erfolgt, sondern die Kommunikation über die Schulleitungen läuft, die sozusagen als Übermittler für das Gesundheitsamt fungieren.
Festlegungen des Gesundheitsamtes werden an die Eltern über die Schule kommuniziert und umgekehrt sollen auch die Fragen der Eltern/Schüler über die Schule kanalisiert ans Gesundheitsamt übermittelt werden.