Noch keine Lockerungen der Auflagen in Sicht – Zu viele Neuinfektionen im Landkreis SM

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Thüringer Sonderverordnung vom Land reagiert und gibt eine angepasste neunte Allgemeinverfügung vom 19. Februar 2021 heraus.

Die im Landkreis bereits bisher gültigen Verschärfungen zur Erweiterung der medizinischen Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie die Schließung der Freizeiteinrichtungen über die Landesregelungen hinaus bleiben bis zum 15. März 2021 bestehen.

Aus der Landesverordnung in die Allgemeinverfügung des Landkreises übernommen und konkretisiert wird abermals, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie zusätzlich einer haushaltsfremden Person gestattet ist.

Abweichend von der Rechtsverordnung des Landes regelt der Landkreis auch die zulässige Teilnehmerhöchstzahl bei Versammlungen sowie bei religiösen und weltanschaulichen Veranstaltungen und Zusammenkünften in Abhängigkeit von der Inzidenzzahl.

Bei einer Überschreitung des jeweils maßgeblichen Inzidenzwertes nach Robert-Koch-Institut (RKI) innerhalb von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landkreises Schmalkalden-Meiningen verringert sich die zulässige Teilnehmerhöchstzahl ab dem ersten Tag der Überschreitung jeweils

- ab 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unter freiem Himmel auf 100 Personen und
in geschlossenen Räumen auf 50 Personen,

- ab 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unter freiem Himmel auf 50 Personen und
in geschlossenen Räumen auf 25 Personen sowie

- ab 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auf 10 Personen.

Die nächsthöhere zulässige Teilnehmerhöchstzahl gilt erst bei Unterschreitung der nach RKI maßgeblichen Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.

Alle in der Allgemeinverfügung enthaltenen Gebots- und Verbots-Tatbestände sind außerdem bußgeldbewehrt. Die neunte Allgemeinverfügung tritt am 20. Februar 2020 in Kraft.

"Wir haben nach wie vor hohe Inzidenzzahlen, deswegen werden wir auch weiterhin alle notwendigen, zusätzlichen eindämmenden Maßnahmen ergreifen müssen", begründet Landrätin Peggy Greiser.