Wie gestern im Rhönkanal angekündigt, hat heute der ehrenamtliche Empfertshäuser Bürgermeister Carsten Brand im Zusammenhang mit seiner vorläufigen Amtsenthebung eine persönliche Erklärung abgegeben.
Darin bezieht sich Brand auch auf „Art. 5 GG“ (Artikel 5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.)
Hier die persönliche Erklärung von Carsten Brand:
„Hiermit erkläre ich, Carsten Brand, meinen Rücktritt vom Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Empfertshausen zum 30. April 2021, da eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat fortan nicht mehr möglich wäre.
Darüber hinaus weise ich alle gegen mich erhobenen Vorwürfe in aller Entschiedenheit zurück.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt Äußerungen getätigt, die nicht durch Art. 5 GG gedeckt gewesen wären und betrachte daher alle gegen mich erhobenen Anschuldigungen als massiven Eingriff in mein verbrieftes Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das auch nicht durch eine „Wohlverhaltenspflicht für Amtsträger“ eingeschränkt werden darf.
Daher behalte ich mir juristische Schritte gegen Personen und Medienvertreter vor, die falsche Verdächtigungen gegen mich in Umlauf gebracht haben“.