Bund und Land haben festgelegt, dass künftig, dort, wo ein negativer Test verlangt wird, Geimpfte und Genesene Negativ-Getesteten gleichgestellt werden.
Als vollständig geimpft gilt, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat; als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie z.B. der Impfausweis.