Gastbeitrag von Franziska Trabert
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt heute den ersten Werktag unter 100.
Liegt die Inzidenz auch an den folgenden vier Werktagen unter dem im Infektionssschutzgesetz des Bundes festgelegten Schwellenwert, so gilt frühestens ab Montag, den 31. Mai 2021 die Bundesnotbremse nicht mehr.
Folgende Lockerungen sieht die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 5. Mai 2021 vor:
· Private Kontakte: Neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich (+ Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen für die ein Sorge- bzw. Umgangsrecht besteht)
· Ausgangbeschränkung: keine
· Kultur: Autokinos, Bibliotheken und Archive; Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten dürfen öffnen
· Sport: Individualsport allein, zu zweit oder mit eigenem Haushalt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre; medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation in Schwimmbädern und Fitnessstudios; Schwimmunterricht
· Körpernahe Dienstleistungen: alle körpernahen Dienstleistung wieder möglich (mit negativem Test, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis)
· Einzelhandel: vollständig geöffnet (mit negativem Testergebnis, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis und Kontaktnachverfolgung )
· Außen-Gastronomie: Außengastronomie geöffnet (mit Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung)
· Bestattungen & Eheschließungen: maximal 35 Personen zulässig
· Reisen & Übernachtungen: Campingplätze, Ferienhäuser & -wohnungen geöffnet (mit Infektionsschutzkonzept)
Wird der Schwellenwert an den kommenden vier Werktagen jedoch wieder überschritten, beginnt die Zählung von vorne.