Gastbeitrag von Christopher Eichler
Die Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen beträgt heute 77,7, am gestrigen Samstag lag sie bei 70.4.
Damit lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gestern den fünften Werktag hintereinander unter dem Schwellenwert von 100 (heute den sechsten Werktag infolge), somit gilt ab dem morgigen Montag, 31. Mai 2021, die Bundesnotbremse nicht mehr.
Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 5. Mai 2021 sieht folgende Lockerungen vor:
Lockerungen ab Montag, 31. Mai:
· Private Kontakte: Neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich (+ Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen für die ein Sorge- bzw. Umgangsrecht besteht)
· Ausgangbeschränkung: keine
· Kultur: Autokinos, Bibliotheken und Archive; Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten dürfen öffnen
· Sport: Individualsport allein, zu zweit oder mit eigenem Haushalt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre unter freiem Himmel; medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation in Schwimmbädern und Fitnessstudios; Schwimmunterricht
· Körpernahe Dienstleistungen: alle körpernahen Dienstleistung wieder möglich (mit negativem Test, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis)
· Einzelhandel: vollständig geöffnet (mit negativem Testergebnis, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis und Kontaktnachverfolgung )
· Außen-Gastronomie: Außengastronomie geöffnet (mit Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung)
· Bestattungen & Eheschließungen: maximal 35 Personen zulässig
· Reisen & Übernachtungen: Campingplätze, Ferienhäuser & -wohnungen geöffnet (mit Infektionsschutzkonzept)
Weitere Informationen und einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen finden Sie unter: https://www.lra-sm.de/?p=29074
Folgende Öffnungsschritte sind für den Schulbetrieb geplant:
Da erst mit der Inzidenz vom gestrigen Samstag der Schwellenwert von 100 den fünften Werktag in Folge unterschritten wurde, hat das Staatliche Schulamt Südthüringen in Abstimmung mit dem Krisenstab des Landkreises Schmalkalden-Meiningen festgelegt, dass die Umsetzung erst am Montag vorbereitet und kommuniziert wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Schulen mehr Zeit zur Vorbereitung sowie zur Information aller Eltern und Schüler haben.
Die Schulen können dann den Öffnungsschritt am Dienstag vollziehen.
Am Mittwoch soll der entsprechende Öffnungsschritt vollzogen sein, so die Festlegung des Staatlichen Schulamtes. Dann würde in den Grund- und Förderschulen wieder Unterricht in beständigen, festen und voneinander getrennten Lerngruppen stattfinden.
In den weiterführenden Schulen würde nach Entscheidung der Schulleitung in der Regel weiterhin Wechselunterricht stattfinden.