Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen unter 50 – Weitere Lockerungen ab 11.6.21

Gastbeitrag von Franziska Trabert

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt heute den ersten Werktag unter 50. Liegt die Inzidenz auch an den folgenden vier Werktagen unter dem Schwellenwert, so treten frühestens ab Freitag, den 11. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft.

Folgende Öffnungsschritte sieht die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 1. Juni 2021 vor:

Kontaktbeschränkung: in geschlossenen Räumen: Haushalt + 5 Personen, im Freien: Haushalt + 10 Personen (+ Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen für die ein Sorge- bzw. Umgangsrecht besteht)*

Ausgangbeschränkung: keine

Veranstaltungen: in geschlossenen Räumen (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung, Antragspflicht 10 Tage vorab nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde), im Freien (keine Tests und Kontaktnachverfolgung, Antragspflicht 10 Tage vorab nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde)

Gastronomie: in geschlossenen Räumen (keine Terminvereinbarung notwendig, mit Testpflicht*, Kontaktnachverfolgung), im Freien (keine Terminvereinbarung notwendig, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig)

Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser: Kontaktnachverfolgung notwendig

Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe: Test* bei Anreise (Kontaktnachverfolgung notwendig)

Reisebusveranstaltungen: mehrtägige Reisen erlaubt (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung), Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2)

Einzelhandel: keine Tests und Kontaktnachverfolgung; 10 qm pro Kunde, ab 800 qm Gesamtfläche: 20 qm pro Kunde

Körpernahe Dienstleistungen: Kontaktnachverfolgung notwendig; Test* nur, wenn medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann

Museen und Gedenkstätten: in geschlossenen Räumen (keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig)

Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen): in geschlossenen Räumen (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung), im Freien (keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung)

Organisierter Vereinssport (Amateurbereich): ohne Teilnehmerbegrenzung unter freiem Himmel, Testpflicht* für Sportler und Übungsleiter, Kontaktnachverfolgung bei Sportlern und Zuschauern, Zuschauer nach Erlaubnis des Gesundheitsamtes möglich Zuschauer (Anzeigepflicht 10 Tage vorab), in der Halle besteht Testpflicht* für Zuschauer

Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen: in geschlossenen Räumen: Gruppen von max.10 Personen (keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig)

Gesangs- und Blasmusikunterricht: in geschlossenen Räumen: Kleinstgruppen mit max. 5 Personen (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung)

Versammlungen & Gottesdienste: unter freiem Himmel ohne Teilnehmbergrenzung zulässig, in geschlossenen Räumen nach rämlichen Gegebenheiten (Mindestabstand von 1,5 m muss gewahrt werden), Gemeindegesang nur unter freiem Himmel, AHA+L Regeln

Bestattungen & Eheschließungen: Zulässige Teilnehmerhöchstzahl je nach räumlichen Gegebenheiten (AHA+L Regeln beachten)

Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.: in geschlossenen Räumen: Kleinstgruppen mit max. 5 Personen (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung)

Bäder: Freibäder (keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung), Hallenbäder (mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung)

Clubs und Diskotheken, Tanzlustbarkeiten: geschlossen

Prostitutionsstätten: Zwei-Personen-Regel (mit Testpflicht* und Kontaktnachverfolgung)

Swingerclubs: geschlossen

Wird der Schwellenwert an den kommenden vier Werktagen jedoch wieder überschritten, beginnt die Zählung von vorne.