Mehrheit wählt Christoph Ernst an Spitze des Kirchenkreises Bad Salzungen-Dermbach

Gastbeitrag von Julia Otto

Nachdem vor knapp einem Jahr die Wahl eines neuen Superintendenten nicht erfolgreich war, wählten heute die 35 Synodalen aus den 61 Kirchengemeinden auf der Synode in Dermbach Christoph Ernst (57) zum neuen Superintendenten des Ev. -Luth. Kirchenkreises Bad Salzungen-Dermbach.

Der ehemalige Generalsekretär der Deutschen Seemannsmission e. V. in Hamburg erreichte gleich im ersten Wahlgang der Synode die 2/3-Mehrheit und ist somit für zehn Jahre gewählt.

Damit ist der zweite Kandidat Dr. Michael Lapp, Schulpfarrer aus Gelnhausen ausgeschieden. Christoph Ernst ist Nachfolger von Dr. Ulrich Lieberknecht, der am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Die anderthalbjährige Vakanz hatten der amtierende Superintendent Alfred Spekker (Frankenheim) und seine Stellvertreterin Franziska Freiberg (Dorndorf) übernommen.

Der neue Superintendent wird voraussichtlich im Herbst in sein Amt eingeführt. Mit seinem Dienstbeginn endet gleichzeitig die Amtsperiode von Pfarrer Alfred Spekker als amtierender Superintendent.

Glückwünsche gab es nach der Wahl von Präses Hans-Martin Gerhardt.

„Gottes Segen für Ihre neue Aufgabe, zu der ich Ihnen viel Freude in der Leitung dieses Kirchenkreises wünsche“, so Hans-Martin-Gerhardt zu dem frisch gewählten Superintendenten.

Er dankte auch dessen Mitbewerber herzlich für die Kandidatur.

Unter großem Applaus nahm der frisch gewählte Superintendent die Gratulation des Präses Hans-Martin Gerhardt entgegen und dankte für das entgegengebrachte Vertrauen.

„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit so vielen engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen hier im Kirchenkreis“, so Christoph Ernst.

Hintergrund:

Der Superintendent ist der leitende Geistliche eines Kirchenkreises. Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach umfasst 61 Kirchengemeinden mit rund 25.000 Gemeindemitgliedern und gehört zum Propsteisprengel Erfurt.

Superintendenten visitieren die Gemeinden ihres Kirchenkreises und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kirchenkreises.

Sie nehmen die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden wahr und vertreten den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.