Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro (Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro), um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern.
Der Bundestag hat hierzu am 29. April 2022 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das zum 1. Juni in Kraft getreten ist.
Anspruch auf den Zuschuss haben Personen, denen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens ein Monat Wohngeld bewilligt wurde.
Der einmalige Zuschuss wird automatisch von Amts wegen ausgezahlt. Anträge sind nicht erforderlich.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann indes noch keine Auskunft darüber erteilen, ab wann es in Thüringen zur Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses kommen wird.
Derzeit ist der entsprechende Dienstleister mit den beteiligten Ministerien über die anstehenden Änderungen der Fachsoftware noch im Gespräch. Die Auszahlungen werden voraussichtlich ab September 2022 stattfinden.
Der im Landratsamt zuständige Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben – Bereich Wohngeld – bittet um Verständnis.