Information des Wartburgkreises
Der Wartburgkreis hat mit der 3. Allgemeinverfügung vom 23. Dezember 2020 die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 über die geltende Verordnungslage des Landes hinaus verschärft. Die Regelung gilt bis zum Ablauf des 10. Januar 2021.
Seit dem 24. Dezember ist danach der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes gestattet.
Mit der Regelung sollen gemeinsame Spaziergänge oder Treffen von Mitgliedern mehrerer Haushalte und ein sich daraus ergebendes Ansteckungsrisiko eingedämmt werden. Von einem Besuchsverbot wurde mit Rücksicht auf Ältere und Alleinwohnende Abstand genommen.
An Beerdigungen nur der Ehegatte oder Lebenspartner und Verwandte ersten Grades des Verstorbenen sowie der Geistliche oder Trauerredner und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmers.
An standesamtlichen Trauungen ist die Teilnahme nur den Eheschließenden, dem Standesbeamten, den Trauzeugen und den zum Haushalt der Eheschließenden zugehörigen Personen erlaubt.
Einer Beerdigung oder Trauung vorausgehende oder nachfolgende private Feierlichkeiten sind bereits nach geltender Verordnungslage verboten.
Versammlungen (Demonstrationen) und sonstige Veranstaltungen unter freiem Himmel sind nach 17 Uhr, also nach Einbruch der Dunkelheit, verboten.
Eine wirksame Kontrolle insbesondere der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht sind mit schlechter werdenden Sichtverhältnissen nicht mehr zu gewährleisten.
Angeordnet wurde auch die Schließung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, soweit einzelne Städte und Gemeinden dies nicht bereits in eigener Zuständigkeit veranlasst hatten.
Und schließlich wurde unter Ziffer 5 der 3. Allgemeinverfügung die bereits mit der 2. Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht unter freiem Himmel verschärft.
Danach besteht eine Maskenpflicht in der gesamten Fußgängerzone Eisenachs, an Märkten, Busbahnhöfen und Bushaltestellen sowie sonstigen durch Hinweisschild gekennzeichnet Bereichen rund um die Uhr.