Gastbeitrag von Christopher Eichler
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist thüringenweiter Vorreiter bei kostenlosen Schnelltestangeboten.
Seit kurzem sind zudem Selbsttests auch in einzelnen Discountern und Drogeriemärkten käuflich zu erwerben. Aber wie geht es eigentlich weiter, wenn der selbst erworbene PoC-Antigen-Schnelltest positiv ausfällt?
Jeder positive Test, der eine Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vermuten lässt, ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
Die betreffende Person muss also dem Gesundheitsamt unverzüglich den Verdachtsfall melden und sich unverzüglich selbst isolieren.
Zu den erforderlichen Informationen, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, zählen neben den persönlichen Angaben und der Anschrift insbesondere auch die Erreichbarkeit der getesteten Person, also Telefonnummer und – soweit vorhanden – eine Emailadresse.
Die Meldung an den Fachdienst Gesundheit erfolgt vorzugsweise über die E-Mail-Adresse: hygiene@lra-sm.de. Falls keine Mailadresse verfügbar ist, ist das Gesundheitsamt über die Telefonnummer 03693 / 485-8744 erreichbar.
Personen aus dem Wartburgkreis können sich nur beim Hausarzt melden.
Zur Überprüfung des PoC-Antigen-Schnelltests wird das Gesundheitsamt einen schnellstmöglichen, entsprechend der freien Zeitfenster, vorhandenen Termin zum PCR-Test veranlassen.
Eine Überprüfung kann aber auch über den Hausarzt und die Abstrichstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen durchgeführt werden. Termine hierfür erfolgen ebenfalls über den Hausarzt.
Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, darf die getestete Person keinen Kontakt zu anderen Personen haben oder die Wohnung verlassen zum Beispiel um einzukaufen.
Bestätigt der PCR-Test den Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, ordnet das Gesundheitsamt nach entsprechendem Befundeingang durch das Labor für die infizierte Person eine häusliche Quarantäne an und ermittelt mögliche Kontaktpersonen der Kategorie 1.