Gastbeitrag von Christopher Eichler
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt heute den fünften Werktag in Folge unter einem Inzidenzwert von 165. Damit wechseln die Schulen sowie alle Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege im Landkreis ab Mittwoch, den 19. Mai 2021, wieder in Phase Gelb (eingeschränkter Regelbetrieb).
Für Schulen bedeutet das Wechselunterricht. Eine genauere Information erfolgt über die Schulleitungen sowie über die Leitungen der Kitas beziehungsweise deren Träger.
„Wir freuen uns, dass wir endlich wieder unsere Kitas und Schulen öffnen dürfen. Das ist eine gute Nachricht für alle Kinder und Eltern im Landkreis“, so Landrätin Peggy Greiser.
„Zu dieser Entwicklung haben viele Bürgerinnen und Bürger mit ihrem umsichtigen Verhalten beigetragen und dafür gesorgt, dass das Infektionsgeschehen zuletzt spürbar gesunken ist. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagt Greiser.
Dennoch bewegten sich die Zahlen auf einem Niveau, bei dem man weiterhin wachsam und achtsam bleiben müsse.
„Wir müssen weiterhin Hygiene- und Abstandregeln einhalten, damit wir bald wieder unsere Freiheiten zurückerlangen können.“
Hoffnung gibt es auch für den Einzelhandel im Landkreis. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das die Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von über 100 regelt, sieht vor, dass der Einzelhandel Terminshopping anbieten darf, wenn fünf Tage in Folge der Schwellenwert von 150 unterschritten wird.
So dürfte der Einzelhandel im Landkreis Schmalkalden-Meiningen für "Click and Meet" frühestens ab Freitag, 21. Mai 2021 wieder öffnen.
Die Kunden müssten dann einen Termin im Geschäft vereinbaren, einen Negativtest vorlegen und einen Mund- Nasenschutz tragen. Die entsprechenden Tests können in den vielen Teststellen im Landkreis kostenfrei durchgeführt werden.
Das Testergebnis darf beim Shoppen nicht älter als 24 Stunden sein. Tests, die berufsbedingt vom medizinischen Personal durchgeführt werden und nicht älter als 24 Stunden sind, sind ebenfalls gültig.
Vollständig Geimpfte (zwei Wochen nach Zweitimpfung) und Genesene legen den Impfnachweis bzw. den Nachweis über die überstandene Infektion vor.
Der Befund über einen positiven PCR-Nachweis oder der Quarantänebescheid von genesenen SARSCoV- 2-Infizierten (nicht von Kontaktpersonen!) gelten als entsprechende Bescheinigung. In den Geschäften müssen zusätzlich die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erfasst werden.
Würde der Schwellenwert an den kommenden zwei Werktagen jedoch wieder überschritten, begänne die Zählung von vorne und der Einzelhandel bliebe bis