Keine Elternbeiträge für die Zeit der Schließung von Hort und Kindergärten

Die Thüringer Landesregierung hat die Grundsatzentscheidung getroffen, dass vorerst keine Elternbeiträge für Horte und Kindergärten zu zahlen sind.

Das bedeutet, zur Fälligkeit 1. April 2020 erfolgt kein Einzug der Hortgebühren bei den Eltern, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Des Weiteren werden die Eltern, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hortgebühren eingerichtet haben, gebeten, diesen für April 2020 auszusetzen.

Bereits eingegangene oder im April eingehende Zahlungen werden den Einzahlern erstattet. Es wird gebeten, zur Vermeidung von Rücklastschriftgebühren keine selbstständigen Rücklastschriften zu veranlassen. Die Erstattung geleisteter Zahlungen wird zugesichert.

Die Elternbeiträge der Kindergärten sollen von den Kommunen und freien Trägern ebenfalls ab sofort nicht mehr eingezogen werden. Bei Fragen zur Zahlung oder ggf. Erstattung von Elternbeiträgen der Kindergärten wenden Sie sich bitte bei Fragen an den Träger der Einrichtung.