Angst vor Ansteckung – Veranstaltungen bleiben grundsätzlich verboten

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Nach der vom Freistaat gestern erlassenen Rechtsverordnung appelliert Landrätin des Landkreises SM Peggy Greiser an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Unternehmen und Vereine im Landkreis weiterhin größtmögliche Kontaktminimierung und strikte Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen zu betreiben.

„Wir haben Hotspots in der direkten Nachbarschaft. Es kann ganz schnell gehen und wir stehen vor ähnlichen Problemen“, sagte Greiser. „Ein, zwei Familienfeiern reichen, um ein Infektionsgeschehen wie im Landkreis Greiz mit dutzenden Toten zu entfachen. Dafür will keiner verantwortlich sein.“

Man werde erst in einigen Wochen und Monaten sehen, ob die Lockerungen in Thüringen fahrlässig oder angemessen waren.

Es gelte weiterhin die Empfehlung des Gesundheitsamtes soziale Kontakte zu meiden und insbesondere Feiern und andere Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen zu vermeiden, da die Ansteckungsgefahr hier um ein Vielfaches höher sei.

„Die Kommunikation des Freistaates in den letzten Wochen hat leider dazu geführt, dass Bürger nun denken, dass es keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr gibt. Dem ist aber nicht so. Auch Veranstaltungen können nicht ohne weiteres stattfinden“, so die Landrätin.

Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche öffentliche Veranstaltungen bleiben grundsätzlich verboten.

Eine Erlaubnis für solche Veranstaltungen kann nur in Ausnahmefällen beim Landratsamt beantragt werden.

„Da wir aber weiterhin beinah täglich Neuinfektionen haben, gehen wir davon aus, dass jede größere Veranstaltung die Ausbreitung der Pandemie fördern kann und somit nicht genehmigungsfähig ist“, stellt die Landrätin klar.

Zudem verweist die Verwaltungschefin noch einmal darauf hin, dass nicht-öffentliche Veranstaltungen beziehungsweise private Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen oder unter freiem Himmel mit mehr als 75 Personen mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn im Landratsamt anzuzeigen sind.

Der jeweilige Veranstalter trägt eine sehr hohe Verantwortung. Er muss der Genehmigungsbehörde ein Hygienekonzept vorlegen und die Einhaltung strenger hygienischer Auflagen und Infektionsschutzmaßnahmen nachweisen sowie prinzipiell widerlegen, dass die Veranstaltung die Ausbreitung der Pandemie fördert.

Zusätzlich zu den allgemein bekannten Infektionsschutzvorkehrungen gelten in allen Bereichen mit Publikumsverkehr besondere Infektionsschutzregeln, die mit einem Konzept festgeschrieben werden müssen, das gilt etwa auch in den Turnhallen des Landkreises weiterhin.

Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen, Schwimm- und Freizeitbäder sowie Saunen und Thermen benötigen sogar vor Durchführung bzw. Öffnung ein durch das Gesundheitsamt genehmigtes Infektionsschutzkonzept.

„Hier wird es keine Schnellschüsse in unserer Behörde geben, sondern gründliche Prüfungen und die können angesichts der aktuellen Lage auch Zeit in Anspruch nehmen“, bittet die Landrätin Betreiber um Geduld.