Termin-Shopping ab Samstag auch für den Einzelhandel im Wartburgkreis

Information vom Wartburgkreis

Nachdem für den Wartburgkreis der Inzidenzwert seit fünf Tagen unter 150 liegt dürfen am Samstag, 22. Mai, alle Geschäfte im Landkreis wieder öffnen.

Es gilt das Prinzip „Click & Meet“: Einkaufen ist mit beschränkter Kundenzahl und Termin erlaubt – mit negativem Testergebnis und Kontaktnachverfolgung.

„Ich freue mich sehr, dass die Läden auch im Landkreis, einen Tag nach den Eisenacher Läden, endlich wieder öffnen können und ich hoffe sehr, dass sich, trotz immer noch für die Kunden bestehenden Hürden, ganz viele Menschen auf den Weg in ihre Einzelhandelsgeschäfte vor Ort machen“, sagt Landrat Reinhard Krebs anlässlich der anstehenden Ladenöffnungen.

In den vergangenen Wochen ist das Angebot an Testmöglichkeiten im Wartburgkreis kontinuierlich gewachsen. Waren es zu Beginn noch rund 30 Teststellen so hat sich die Zahl unterdessen fast verdoppelt.

--- Eine Übersicht aller Test-Orte finden Sie hier ----

Immer dort, wo ein negativer Test verlangt wird (Einzelhandel, Friseur, etc.), werden Geimpfte und Genesene den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Als vollständig geimpft gilt, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat.

Als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie zum Beispiel der Impfausweis. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist.

Können Kunden diesen Nachweis nicht vorlegen, müssen sie ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Selbsttest reicht nicht aus) vorweisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für alle gilt: Der Besuch im Einzelhandel ist nur mit einer medizinischen Maske und unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln erlaubt.

Die Geschäfte müssen wieder schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Wert von 150 überschreitet. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz hingegen fünf Tage in Folge (Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt) unter 100, sind am übernächsten Tag weitere Lockerungen für den Einzelhandel und die Außen-Gastronomie möglich.