Information vom Wartburgkreis
Da der Inzidenzwert im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach seit vergangener Woche stabil unter 35 geblieben ist, hat der Wartburgkreis heute die Inzidenzwertunterschreitung an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen amtlich bekannt gegeben.
Ab Donnerstag, 10. Juni entfallen daher etliche Einschränkungen nach der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.
Die Lockerungen:
So können sich unter freiem Himmel wieder beliebig viele Personen treffen, in geschlossenen Räumen sind der eigene Haushalt plus 10 Besucher erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.
Auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder erlaubt, diese müssen zwei Werktage vorher beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen – hier ist allerdings noch immer ein negativer Test von Besuchern und Mitwirkenden erforderlich.
Für die Außengastronomie entfällt nun die Kontaktnachweispflicht, in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Gäste noch erfasst werden, aber es ist kein Test mehr zum Restaurantbesuch erforderlich.
Die Testpflicht entfällt auch für Kultur- und Freizeitveranstaltungen in geschlossenen Räumen beispielsweise für Theater, Kinos, Beherbergungsbetriebe, Fitnessstudios, Saunen, Schwimmbäder und Reisebusveranstaltungen. Für Musikschulen, Kunstschulen, Tanzschulen und andere Schulen entfällt in geschlossenen Räumen die Personenzahlbegrenzung.
Auch Chor- und Orchesterproben sind in geschlossenen Räumen nun erlaubt, allerdings ist hier noch immer ein Test erforderlich.
Für den organisierten Vereinssport sind Veranstaltungen mit Zuschauern erlaubt, diese müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Eine Testpflicht für Zuschauer besteht nur noch in geschlossenen Räumen.
Öffnen dürfen nun erstmals seit Monaten auch Diskotheken und Swingerclubs. Hier muss 10 Tage vor der Veranstaltung eine Erlaubnis beim Gesundheitsamt beantragt werden, Testpflicht und Kontaktnachweis sind erforderlich.
Schulen und Kindergärten in Stadt und Landkreis gehen nun in die Phase „grün“. Im Unterricht brauche alle Klassenstufen keine Masken mehr tragen, Maskenpflicht besteht nur noch im Schulgebäude und in den Schulbussen. Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Klassenfahrten, Wandertage und Schulausflüge sind wieder uneingeschränkt möglich. In Kindergärten ändert sich nichts, hier bleibt der Regelbetrieb mit Infektionsschutz und Testangebot bestehen.
Landrat Reinhard Krebs ist sehr erleichtert, dass die Zahlen in Landkreis und Stadt endlich auf dem Sinkflug sind. Er erbittet von der Landesregierung eine schnelle Regelung, ab welcher Inzidenz die nun noch immer bestehenden Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden.
Bislang gibt die geltende Verordnung nur bis zum Unterschreiten des Inzidenzwertes von 35 ein Regelwerk vor.
„Hier wäre wichtig jetzt festzulegen, ab wann alle Einschränkungen aufgehoben werden können“, so der Landrat.