Sonder-Impfaktionen im Landkreis SM 5.6.22

Information des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen

Die beliebten, dezentralen Impfaktionen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) werden auch im April, Mai und Juni fortgesetzt.

So soll allen Bürgern, die sich bei der letzten Sonderimpfaktion am 3. April mit Novavax impfen ließen, der Zugang zur Zweitimpfung erleichtert werden.

Natürlich sind bei den Sonderimpf-Aktionen am 15. Mai und 5. Juni aber auch Erst-, Auffrischungs- oder Boosterimpfungen mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech ohne Anmeldung oder Termin möglich.

Die Impfungen finden zu den oben genannten Daten zu folgenden Zeiten statt:

· 14 bis 14.45 Uhr im Rhön-Gymnasium in Kaltensundheim (Petersgärten),

· 15.30 bis 16.15 Uhr in der Tourist-Info Schmalkalden (Auergasse),

· 16.45 bis 17.30 Uhr in der vhs Zella-Mehlis (Sommerauweg)

· 18 bis 19 Uhr im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Meiningen (E.-Schumacher-Straße)

Bei dem Impfstoff von Novavax handelt es sich um einen Protein-Impfstoff. Solche Impfstoffe kommen seit vielen Jahren bei Impfungen gegen Grippe, Hepatitis B oder Keuchhusten zum Einsatz.

Der Impfstoff basiert auf dem klassischen Wirkprinzip von Totimpfstoffen und ähnelt diesen daher sehr.

Was ist bei den Impfungen zu beachten?

Für BioNTech gilt:

· Erst-, Zweit- oder Drittimpfung für alle Bürger ab 12 Jahren, Erst- oder Zweitimpfung für alle Kinder ab 5 Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche.

· Voraussetzungen beim Impfschema werden im Rahmen der individuellen Beratung durch das medizinische Personal beziehungsweise vorab durch den Hausarzt geprüft. Die zweite Impfung mit BioNTech kann frühestens nach drei Wochen vorgenommen werden

· Viertimpfung wird laut Empfehlung der Ständige Impfkommission (STIKO) für alle ab 70 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen empfohlen

· Zweit- oder Drittimpfung für alle ehemaligen Infizierten (frühestens vier Wochen nach Genesung)

· Die Boosterimpfung bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt

· BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung

Eine Kinder- und Jugendärztin steht in den Impfstationen zur Verfügung, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicher zu stellen.

Für Novavax gilt:

· Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 18 Jahren. Verimpft werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und Stillende

· Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten. Der Mindestabstand zur Infektion muss hier jedoch drei Monate betragen.

Notwendige Dokumente mitbringen

Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle.

Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab von der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de/impfbus) heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Es wird darum gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.

Selbstverständlich sollen auch weiterhin schwerpunktmäßig die Impfangebote in der Impfstelle in Meiningen-Dreißigacker (bis Ende Mai) wahrgenommen werden.

Weitere Informationen zu der Sonderimpfaktion und den Stationen unter www.lra-sm.de/impfaktion.

Weitere Informationen zur Coronaschutz-Impfung unter:

https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/impfung

https://www.impfen-thueringen.de/haeufigefragen.php

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/