Am Freitagnachmittag befand sich ein 56-jähriger Fahrzeugführer auf dem Weg zu einem Schleppertreffen in den Nachbarlandkreis.
Dabei nutzte er ein Gespann aus einem Traktor und einem Wohnanhänger. Diese Fahrzeugkombination erfüllte aber nicht die Vorgaben für landwirtschaftlich genutzte Gespanne, so dass der vorgelegte Führerschein der Klasse BE nicht ausreichte. Somit erwartet den Fahrer eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Gespann wurde nach längerer Wartezeit von einem Bekannten, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, abgeholt.