Vor kurzem wurde ein Traktor mit Wohnwagen angehalten. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen, weil er laut den Polizeibeamten ihn nicht fahren durfte, so stand es im Polizeibericht.
Darauf hin meldeten sich viele Leser beim Rhönkanal. Wir fragten bei der Polizei nochmal nach und bekamen auch schnell eine Antwort. Prinzipiell gilt:
Hat man ein grünes Kennzeichen am Traktor ist dieses land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeug steuerbefreit und nur zweckgebunden als ebendieses einzusetzen.
Mit dem Anhängen eines Wohnanhängers erlischt die Zweckgebundenheit und der Fahrer erfüllt nicht mehr die Vorgaben landwirtschaftlich genutzter Gespanne.
Zieht man mit einem Traktor einen Wohnanhänger "rutscht" man automatisch wieder in den Bereich der Führerscheinklasse BE. Hierbei darf das Zugfahrzeug jedoch nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein. Ist dieses Gewicht überschritten ist der Tatbestand des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erfüllt.
Man benötigt die Führerscheinklasse C1E statt der Klasse BE.