Räum- & Streupflicht im Winter – Stadt Ostheim bittet Anwohner um Beachtung
Die Stadt Ostheim v.d.Rhön weist darauf hin, dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) von Grundstücken an Gehsteigen, auch die von Baulücken in der Stadt Ostheim v.d. Rhön und deren Stadtteile, die Gehsteige von Schnee und Eis zu räumen haben.
