
Nur noch 10 Personen Privat erlaubt – Wartburgkreis erlässt schärfere Regeln
Zur Schaffung von Rechtssicherheit über das Wochenende bis die Verordnung des Freistaates Thüringen vorliegt, also als Übergangsregelung, sieht die Allgemeinverfügung vor, dass private oder familiäre Feiern und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen ab sofort mit mehr als 10 Personen von höchstens zwei Haushalten oder unter freiem Himmel mit mehr als 30 Personen untersagt sind.