Ausgangssperre & Alkoholverbot im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Das Verbot zum Konsum von Alkohol wird erweitert und gilt neben den Innenstadtgebieten von Schmalkalden und Meiningen ab jetzt auch auf allen weiteren öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen im Landkreisgebiet.
Des Weiteren wurde die vom Land bereits verfügte Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr vom Landkreis Schmalkalden Meiningen in seiner neuen Allgemeinverfügung mit entsprechender rechtlicher Klarstellung übernommen, um Verstößen gegen die Ausgangssperre besser ahnden zu können.
