Nackter Mann beschädigt Auto und verletzt Fahrer in Meiningen

Am frühen Samstagmorgen gegen 02:00 Uhr befuhr ein 44-jähriger Fahrzeugführer in Meiningen die Henneberger Straße, als plötzlich eine zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte männliche Person ohne Oberbekleidung auf die Straße sprang und gegen den Seitenspiegel trat.

Nachdem der Fahrer ausgestiegen war, wurde er von der aggressiven Person ins Gesicht geschlagen, wodurch er eine leichte Prellung davontrug, weiterhin wurde die Brille beschädigt. Noch vor Eintreffen der Polizeibeamten konnte die Person flüchten.

Durch eine intensive Absuche im Nahbereich konnten in unmittelbarer Nähe der Tat das Fahrrad sowie der Rucksack der männlichen Person aufgefunden und sichergestellt werden. Im Rucksack befand sich neben der Geldbörse auch der Ausweis des Täters.

Unfall in Ostheim – Gegenverkehr übersehen – 2 Menschen verletzt

Am Freitag kam es in Ostheim v. d. Rhön zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung von drei Fahrzeugen.

Gegen 10.05 Uhr fuhr eine 70-jährige Opel-Fahrerin von Stockheim kommend stadteinwärts und wollte auf Höhe einer Tankstelle nach links auf das Betriebsgelände abbiegen.

Hierbei übersah sie jedoch einen entgegenkommenden Ford-Fahrer und stieß mit ihrer Fahrzeugfront gegen die linke Fahrzeugfront des Fords.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Ford nach rechts abgewiesen und auf einen in der Tankstelleneinmündung stehenden Daimler geschoben.

Die Dame musste aufgrund ihrer Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht werden, der Ford-Fahrer wurde zwar auch leicht verletzt, bei ihm war eine stationäre Behandlung aber entbehrlich.

Der Gesamtschaden wird auf ca. 11000.- Euro geschätzt.

Drogen bei Personen-Kontrolle in Meiningen gefunden

Am Freitagnachmittag gegen 15:00 Uhr wurde ein 28jähriger Meininger am Bereich der Henneberger Straße einer Personenkontrolle unterzogen.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel und stellten diese sicher. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien konnte weiterhin festgestellt werden, dass der Beschuldigte mit dem Besitz der Beztäubungsmittel gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte.