Maskenpflicht beim Einkaufen und Nahverkehr – Tipps zum richtigen Umgang mit Masken
b Freitag, 24. April gilt in Thüringen eine Maskenpflicht: beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr sollen Mund und Nase bedeckt sein.
Dies gilt übrigens nicht für Kinder unter sechs Jahren.
Auch wer im öffentlichen Raum spazieren geht, muss keine Maske tragen.
Zudem wird das Nichttragen einer Mund-Nasenbedeckung vorerst kein Bußgeldtatbestand.
Als Maske genügen auch ein Tuch oder ein Schal.
