In Umsetzung der Thüringer Coronavirus-Verordnung vom 12.05.2020 regelt das Klinikum Bad Salzungen Besuche der stationären Patienten folgendermaßen:
Ab Dienstag, den 26.05.2020 besteht die Möglichkeit, stationär liegende Angehörige zu den festgelegten Besuchszeiten in begrenztem Maße unter Einhaltung der festgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln und Beachtung der organisatorischen Maßnahmen besuchen zu können.
Ein Besuch ist vorab bei der jeweiligen Station telefonisch anzumelden.
Personen unter 16 Jahren, Personen mit Atemwegserkrankungen, COVID-19-infizierte Personen und Personen, die Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen hatten, ist kein Besuch gestattet.
Der Zugang der Besucher erfolgt kontrolliert über den Haupteingang.
Um eine mögliche Gefährdung zu minimieren, wird vorab ein Risikocheck durchgeführt. Die Checkliste ist im Internet des Klinikums hinterlegt. Um die Zugangskontrolle zu verkürzen, kann die Checkliste vorab ausgedruckt, ausgefüllt und zum Besuch mitgebracht werden.
Die derzeit geltenden separaten Regelungen für die Kinderstation, den Kreissaal, die Palliativstation und die psychiatrischen Stationen behalten ihre Gültigkeit.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die strengen Vorgaben. Diese sind jedoch zum Schutz der uns anvertrauten Patienten erforderlich.
Besuchszeiten ab 26.05.2020:
Montag bis Freitag von 16.00 – 17.30 sowie von 18.30 – 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag von 14.00 – 15.30 Uhr sowie von 16.00 – 17.30 Uhr
Organisation, Hygiene- und Verhaltensregeln:
Zugang nur für angemeldete Personen (telefonische Anmeldung über die jeweilige Station unter 03695/64-0)
Pro Station erhalten max. fünf Besucher gleichzeitigen Zutritt Zugangskontrolle (Vorlage Personalausweis bzw. Führerschein) Temperaturmessung, Checkliste,
Erhalt eines Besucherausweises gegen 20,00 € Kaution (Rückerstattung erfolgt bei Verlassen des Hauses und Rückgabe des Besucherausweises)
Tragen eines textilen Mund-und-Nasen-Schutzes
Aufenthalt ausschließlich im Patientenzimmer (immer nur ein Besucher pro Zeiteinheit)
Besucher, die gegen diese Regelungen verstoßen oder den Anweisungen der Mitarbeiter des Klinikums nicht Folge leisten, können des Hauses verwiesen werden.