Ein 37-Jähriger befuhr bereits Freitagmittag mit seinem PKW die Landstraße zwischen Sülzfeld und Meiningen. Nach dem Kreisverkehr bemerkte der Fahrer zu spät ein verkehrsbedingt haltendes Auto, das zum Betonwerk abbiegen wollte und fuhr hinten auf. Dabei entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen.
Die Unfallgegner tauschten die Personalien aus, und der Verursacher fuhr mit dem Einverständnis des geschädigten Fahrzeug-Führers weiter.
Als die Beamten das Kennzeichen des Verursachers überprüften, stellten sie fest, dass das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Haftpflichtversicherung zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war.
Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.