
Noch keine Kirmes möglich – Kirmes Ständchen ohne Alkohol aber erlaubt
Die Kreisbehörde wird ihrer Linie treu bleiben und weiterhin keine Kirmes-Tanz-Veranstaltungen oder vergleichbare größere Festlichkeiten genehmigen, die eine Ausbreitung der Pandemie fördern können.
Lediglich die traditionellen Kirmes-Ständchen zur Traditionspflege sowie zur Erheiterung der Bevölkerung sind unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Hier ist aber ein Alkoholausschankverbot zu beachten. Bei Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) ist diese Form des traditionellen Brauchtums unter freiem Himmel aufgrund des niedrigeren Infektionsrisikos zu verantworten.